Förderung auch für Nicht-KMU im Rahmen des EDL-Gesetzes

Das Förderprogramm wurde Anfang 2015 an die neuen Anforderungen angepasst und ist seit 1. Mai 2015 in modifizierter Form in Kraft. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die keinen Antrag zur besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) oder Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) gestellt haben, es sei denn, sie gehen über die BesAR-/SpaEfV-Mindestanforderungen hinaus.
 
Das bedeutet, dass vom EDL-G betroffene Unternehmen staatliche Zuschüsse für Beratung, Software, Technik, Schulung der Mitarbeiter und Zertifizierung beantragen können, sofern sie nicht nur ein Energieaudit nach EN 16247 umsetzten, sondern sich für die Implementierung eines höherwertigen Systems (z.B. Erstzertifizierung nach ISO 50001) entscheiden.

Die Förderrichtlinie umfasst folgende Möglichkeiten:

  1. Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 (bis zu 6.000 EUR und max. 80% der Kosten)
  2. Ersttestierung des Alternativen Systems nach Anlage 2 - SpaEfV (bis zu 1.500 € und max. 80% der Kosten)
  3. Beratung im Rahmen der Entwicklung, Umsetzung oder Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems in Verbindung mit der Erstzertifizierung ISO 50001 (bis zu 3.000 € und max. 60% der Kosten)
  4. Schulung der Mitarbeiter zum Energiebeauftragten für ein EnMS in Verbindung mit der Erstzertifizierung ISO 50001 (bis zu 1.000 € und max. 30% der Kosten)
  5. Erwerb von Mess-, Zähler- und Sensoriktechnologie für Energiemanagementsysteme (bis zu 8.000 EUR und max. 30% der Kosten)
  6. Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme inkl. Installations- und Schulungskosten (bis zu 4.000 € und max. 20% der Kosten)

Innerhalb von 36 Monaten darf die Gesamtsumme der Zuwendungen 20.000 € pro Unternehmen nicht übersteigen. Die Antragsstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Die Verwendung der Fördermittel muss innerhalb von drei Monaten nach Umsetzung der Maßnahmen nachgewiesen werden.

Hier geht es zum BAFA-Merkblatt.

 

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