Fördermittel auch für Nicht-KMU

Neue Förderrichtlinie für Querschnittstechnologien

Im Rahmen der systemischen Optimierung werden auf der Grundlage eines unternehmensindividuellen Konzepts der Ersatz und die Erneuerung von mindestens zwei Querschnittstechnologien sowie der technischen Systeme, in die sie eingebunden sind, gefördert. Die systemische Optimierung umfasst dabei innerhalb der Systemgrenzen alle Anlagenbzw. Anlagenteile, die dazu beitragen, die Energieeffizienz einer Querschnittstechnologie unter Berücksichtigung ihrer Systemanbindung zu verbessern. Förderfähige Maßnahmen neben dem Ersatz der Querschnittstechnologie müssen sich somit unmittelbar positiv auf die Energieeffizienz des betrachteten (Teil-)Systems und die ausgetauschte Querschnittstechnologie auswirken. Im Rahmen einer systemischen Optimierung sind Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen unter den genannten Voraussetzungen in folgenden Querschnittstechnologien förderfähig: Elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Raumlufttechnische Anlagen, Druckluftsysteme, Anlagen zur Wärmerückgewinnung sowie Beleuchtungssysteme. Bei der Nachrüstung von Anlagen zur Wärmerückgewinnung werden auch Neuinvestitionen gefördert. Bei elektrischen Motoren und Antrieben umfassen zuwendungsfähige Maßnahmen den Ersatz von Bestandsmotoren durch hocheffiziente fabrikneue Elektromotoren sowie Elektroantriebe für den stationären Einsatz sowie die Steuerungs- und Regelungstechnik (Frequenzumrichter, etc.). Die Erneuerung einer kompletten Produktionsanlage ist nicht förderfähig, allerdings kann der Austausch von entsprechenden Elektromotoren in einer bestehenden Anlage unter Berücksichtigung der Systemanbindung gefördert werden.
...Darüber hinaus sind auch Leistungen für die zur Erstellung eines Energieeinsparkonzeptes erforderliche Energieberatung sowie die Anschaffung von Messtechnik zur Ermittlung des Energieverbrauchs förderfähig.
...Vor Beginn der Investition ist durch einen externen Energieberater nach Nr. 3.4. dieser Richtlinie ein Energieeinsparkonzept2 zu erstellen, in dem die Verwendung von hocheffizienten Querschnittstechnologien zur Optimierung von Teil- oder Gesamtsystemen des Antragstellers geprüft und bewertet wurde. Verfügt der Antragsteller über ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder DIN EN 16001, kann das Konzept durch unternehmensinterne Experten erstellt werden.
Die Mindestförderhöhe beträgt pro Standort 200.000 € nach Deminimis (KMU) bzw. AGVO (nicht KMU).
 
 
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