Auditpflicht ab 2015 auch für Nicht- KMU

2015 müssen alle großen Unternehmen Energieaudits oder alternativ Energiemanagement betreiben und nachweisen, auch das nicht produzierende Gewerbe: Handel, Banken, Tourismus, Versicherungen, private Krankenhäuser etc..

 

Am 05. November 2014 beschloss das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Teilumsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie.

Danach müssen alle Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass Unternehmen, die nicht zu klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) gehören, 2015 ein sog. Energieaudit durchführen, oder ein Energiemanagementsystem einführen.  Die Prüfungen müssen danach im vier-Jahres-Rhythmus wiederholt werden.

Das durchzuführende Energieaudit muss im Ergebnis fundierte Vorschläge zur Energieeffizienz liefern. Hier liegen auch die Chancen für die Unternehmen:
Statt der Angst vor einer Strafgebühr bei Nichterfüllung von bis zu 50.000 €, haben sie die Möglichkeit echte Einsparpotentiale aufzudecken und so dem Klimaschutz und ihrer eigenen Liquidität zu dienen.

 

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