Energieberatung für mehr Energieeffizienz zahlt sich immer aus.
Mit Fördermitteln zwischen 20% und 80% erhalten Sie mehr, als nur Geld zurück...

Energieberatung Mittelstand

sofern kleine und mittelständige Unternehmen den Spitzenausgleich nicht nutzen können, wird deren "Energieberatung Mittelstand" mit bis zu 80 Prozent gefördert.

In vielen Fällen gelingt es uns auch für vom Bund nicht geförderte Unternehmen Zuschüsse zu erhalten.

 

 

Investitionshilfen für optimierte oder erneuerte Technologien

Diese Förderrichtlinie hat ihre Gültigkeit verloren und wird zum 2.Quartal erweitert neu aufgelegt. Wir informieren Sie darüber

für KMU und Nicht- KMU!

glauben Sie nicht, das nur KMU echte Investitionshilfen für die Erneuerung oder Optimierung Ihrer Kompressoren, Motoren, Beleuchtung, Ventilatoren u.a. erhalten können.

Die sog. verlorenen Zuschüsse sind für alle da. Diese Förderungen betragen zwischen 20 und 30 Prozent des eingesetzten Kapitals.

Das Ziel dieser Förderung ist, mittels Optimierung dieser Technologien, eine deutlich höhere Energieeffizienz in den Unternehmen und der Produktion mit deutlichen Energieverbrauchssenkungen zu erreichen.

Energieeigenerzeugung

Auch hier soll die kluge Investition belohnt werden.

Der CO2- Faktor bei der solaren Stromerzeugung und der Erzeugung durch KWK (Kraft- Wärme- Kopplung) ist ausgesprochen gut und schafft oft sogar die Verstromung mit dem Faktor 0 und somit die CO2- Neutralität.

 

 

 

weitere Geldquellen

Energiesteuererstattung für produzierende Unternehmen

  • 15,34 € für 1.000 Liter Heizöl       
  • 15,15 € für 1.000 kg Flüssiggas
  • 1,38 € für 1 MWh Erdgas
  • 5,13 € für 1 MWh Strom

Energiesteuererstattung durch Spitzenausgleich

Bedingungen für Spitzenausgleich werden ab 2015 verschärft

Ab dem Antragsjahr 2015 haben KMU weiterhin die Wahl zwischen einem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder einem vollständigen alternativen System nach Anlage 2 der SpaEfV. Dieses muss allerdings ab 2015 auch eine Identifizierung und Bewertung der wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale beinhalten. KMU sollten zu diesem Zeitpunkt prüfen, ob sie auf ein vollumfänglich zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 umsteigen. Für große Unternehmen ist ab 2015 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem, das sich auf den gesamten Energieverbrauch bezieht, verpflichtend.

Ziel der Anforderungen des Spitzenausgleichs ist es, im produzierenden Gewerbe gemeinschaftlich bis 2018 schrittweise ein Effizienzplus von 7,95 Prozent im Vergleich zum Jahresdurchschnitt der Jahre 2007 bis 2012 zu erreichen.  

Wir unterstützen Sie auch dieses Jahr bei der Rückerstattung des Spitzenausgleichs und der Stromsteuer.

Quelle: dena

EEG- Umlage

 

Antragsvoraussetzungen im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr

 

  • selbst verbrauchte Strombezug an der Abnahmestelle mehr als 1 GWh
    (Die Unternehmen, die nur knapp über dieser Schwelle liegen sollen die Kosten, die im Zusammenhang mit der Antragstellung entstehen, beachten! z. B. für die Wirtschaftsprüfer-Bescheinigung und Gebührenverordnung)
  • Stromkostenintensität je nach  Listenzugehörigkeit (Anlage 4 zu § 64 EEG 2014)
    (Stromkostenintensität: Verhältnis der vom Unternehmen zu tragenden Stromkosten zur Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten ohne Leiharbeitnehmer nach der Definition des Statistischen Bundesamtes)
    • im Antragsjahr 2014 – Liste 1: Stromkostenintensität mindestens 16 Prozent
    • im Antragsjahr 2014 – Liste 2: Stromkostenintensität mindestens 20 Prozent
  • Nachweis der EEG-Umlage
  • Zertifizierung; nunmehr Pflicht für alle Antragsteller (Potenziale zur Verminderung des Energieverbrauchs) bitte beachten Sie hierzu die besonderen Hinweise für Unternehmen unter 10 GWh im Antragsjahr 2014.
  • Abweichende Regelungen für Schienenbahnen entnehmen Sie bitte der Checkliste, dem Merkblatt Schienenbahnen sowie der Gesetzesbegründung, bitte beachten Sie hierzu auch die Übergangsvorschriften Schienenbahnen nach § 103 Absatz 5 EEG 2014

Wir erstellen Ihnen Ihr EEG-Konzept und unterstützen Sie bei den bürokratischen Angelegenheiten.

s. dazu: www.bafa.de